Die Kostentragung für eine Rohrreinigung in der Mietwohnung hängt von der Ursache ab: Hat der Mieter die Verstopfung verursacht (z. B. durch Feuchttücher oder Essensreste), zahlt der Mieter. Bei altersbedingtem Verschleiß, Wurzeleinwuchs oder baulichen Mängeln ist der Vermieter zuständig.
Kurze Antwort
Die Frage 'Wer zahlt?' ist einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Mietern und Vermietern. Im Zweifelsfall hilft eine Kanalinspektion mit Kamera, die Ursache eindeutig zu klären. Grundsätzlich gilt: Der Vermieter ist für den ordnungsgemäßen Zustand der Leitungen verantwortlich, der Mieter für die sachgemäße Nutzung.
Mieter zahlt
Verstopfung durch unsachgemäße Nutzung: • Speisereste, Fett oder Öl im Abfluss • Feuchttücher, Wattepads, Hygieneartikel in der Toilette • Haare in großen Mengen (vermeidbar durch Haarsieb) • Katzenstreu oder andere feste Stoffe im Abfluss
In diesen Fällen handelt es sich um eine Pflichtverletzung des Mieters. Die Kosten für die Rohrreinigung trägt er selbst.
Vermieter zahlt
Verstopfung durch bauliche Ursachen: • Altersbedingter Verschleiß der Rohre (Korrosion, Ablagerungen über Jahrzehnte) • Wurzeleinwuchs von Bäumen des Grundstücks • Rohrbrüche, Versätze oder defekte Muffen • Fehlende oder defekte Rückstauklappen • Konstruktionsfehler (zu geringes Gefälle)
Der Vermieter ist für die Instandhaltung der Leitungen verantwortlich — das gehört zur Pflicht, die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten.
Im Zweifelsfall: Kamerainspektion
Wenn die Ursache unklar ist, schafft eine TV-Kamerabefahrung Klarheit. Die Kamera zeigt, ob die Verstopfung durch Ablagerungen im Siphon (Mieter) oder durch einen Rohrschaden in der Fallleitung (Vermieter) verursacht wurde.
Tipp: Dokumentieren Sie das Problem mit Fotos und informieren Sie den Vermieter schriftlich, bevor Sie einen Rohrreiniger beauftragen.
Was das für Sie bedeutet
Klären Sie die Ursache, bevor Sie über die Kosten streiten. Eine Kamerainspektion bringt Klarheit. Wir beraten Sie gerne kostenlos zu Ihrem Fall.